Ihr gutes Recht
Möchten Sie eine Krankenfahrt, Dialysefahrt, Behindertenfahrt oder eine Fahrt zum Kindergarten oder zur Schule in Anspruch nehmen, haben Sie als Fahrgast Rechte, die Sie von jedem Taxiunternehmen in Deutschland einfordern können. Die Pflichten für alle Taxis in Deutschland sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, welches bundesweit gültig ist. Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Regeln – Sie werden überrascht sein!
Grundsätzliches
Als Fahrgast haben Sie stets Anspruch darauf, dass das Fahrzeug, mit dem Sie befördert werden, von außen sowie auch von innen in einem gepflegten Zustand ist. Darüber hinaus muss es TÜV-geprüft und in allen Belangen gut instand gehalten sein.
Der Fahrer Ihres Taxis ist im Dienst und hat daher gepflegt zu erscheinen.
Beförderungspflicht
Wenn das Taxischild auf dem Dach leuchtet, ist das Taxi frei und grundsätzlich verpflichtet, Sie mitzunehmen. Dies gilt auch im Rahmen von Krankenfahrten, Dialysefahrten, Behindertenfahrten sowie Fahrten zu Kindergarten oder Schule.
Eine Ausnahme besteht, wenn ersichtlich ist, dass eine Gefahr für den Fahrer oder für Mitreisende besteht.
Fester Tarif
Taxis fahren zu festgelegten Tarifen. Andere Wünsche bedürfen der Rücksprache mit dem Fahrer bzw. dem Taxiunternehmen und müssen vor Antritt der Fahrt geklärt werden.
Der Fahrpreis wird erst berechnet, wenn das Taxi losfährt. Bei bestellten Fahrten kann das Taxameter entsprechend den geltenden Regelungen eingeschaltet werden. Der Fahrer ist verpflichtet, das Taxameter nach Antritt der Fahrt zu verwenden und darf weder mehr noch weniger Geld verlangen, als angezeigt wird.
Fahrtroute
Sie bestimmen, wo es lang geht. Nach Angabe Ihres Zieles wird in der Regel die sinnvollste und direkte Route gewählt. Wenn Sie eine bestimmte Strecke wünschen oder Zwischenstopps benötigen, kann dies entsprechend berücksichtigt werden.

Freie Wahl
Es ist Ihre Entscheidung, mit welchem Taxi Sie fahren. Das gilt auch an einem Taxistand, wo mehrere Fahrzeuge bereitstehen. Sie haben die freie Wahl des Fahrers und Fahrzeugs.
Ihr Wunsch zählt
Während der Fahrt sollen Sie sich wohlfühlen. Daher können Sie entscheiden, wo Sie sitzen möchten und ob Fenster oder Klimaanlage angepasst werden sollen.
Auch die Musik kann auf Wunsch geregelt werden. Der Fahrer muss dabei jedoch stets sicherstellen, dass er den Verkehr und wichtige Geräusche im Straßenverkehr wahrnehmen kann.
Taxis sind grundsätzlich rauchfrei – dies gilt für Fahrer und Fahrgäste.
