Krankenfahrten
Kranke oder pflegebedürftige Menschen, die regelmäßig zu Behandlungen ins Krankenhaus oder zu einem Facharzt gefahren werden müssen, können eine sogenannte Krankenfahrt in Anspruch nehmen. Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt, die mit einem Taxi oder Mietwagen durchgeführt wird, ohne dass medizinisches Fachpersonal an Bord ist. Auch Dialysefahrten sowie Fahrten im Rahmen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung gehören dazu.
Krankenfahrten können in vielen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, ob die Fahrt übernommen wird. In der Regel ist zudem eine ärztliche Verordnung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung kann die Fahrt durchgeführt werden.
Bitte legen Sie die Genehmigung vor Antritt der Fahrt dem Fahrer vor. Je nach Vorgabe der Krankenkasse kann ein gesetzlicher Eigenanteil anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt. Dieser ist gegebenenfalls in bar bereitzuhalten.

Liegt uns eine gültige Genehmigung vor, erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten in der Regel direkt mit der Krankenkasse. So müssen Sie sich um die Abwicklung nicht weiter kümmern.
Wenn Sie Fragen zu Krankenfahrten, Dialysefahrten oder anderen medizinisch notwendigen Fahrten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
