Ihr gutes Recht

Möchten Sie die Dienste eines Taxiunternehmens in Anspruch nehmen, haben Sie als Fahrgast Rechte, die Sie von jedem Taxiunternehmen in Deutschland einfordern können. Die Pflichten für alle Taxen in Deutschland sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, welches bundesweit gültig ist. Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Regeln – Sie werden überrascht sein!


Grundsätzliches

Als Fahrgast haben Sie stets Anspruch darauf, dass das Fahrzeug, mit dem Sie befördert werden, von außen sowie auch von innen in einem gepflegten Zustand ist. Darüber hinaus muss es natürlich TÜV-geprüft und in allen Belangen gut instand gehalten sein.

Der Fahrer "Ihres" Taxis ist im Dienst und hat darum gepflegt zu erscheinen. 

 

Beförderungspflicht

Wenn das Taxischild auf dem Dach leuchtet, ist das Taxi frei und ist verpflichtet, Sie mitzunehmen! Egal, ob es an einem Halteplatz steht oder ob Sie es im Vorbeifahren heranwinken. Im Rahmen einer zumutbaren Strecke muss Sie das Taxi befördern – das gilt auch für sehr kurze Strecken.

Eine Ausnahme besteht, wenn es ersichtlich ist, dass Sie auf irgendeine Weise eine Gefahr für den Fahrer oder für Mitreisende darstellen. 

 

Fester Tarif

Taxis fahren zu festgelegten Tarifen. Andere Wünsche bedürfen der Rücksprache mit dem Fahrer bzw. dem Taxiunternehmen und müssen vor Antritt der Fahrt abgeklärt werden.

Der Fahrpreis wird erst berechnet, wenn das Taxi losfährt – so darf das Taxameter beispielsweise während des Einladens von Gepäck noch nicht mitzählen! Eine andere Regelung gilt, wenn Sie ein Taxi für eine bestimmte Uhrzeit bestellt haben – dann darf der Fahrer die Taxameteruhr einschalten, wenn diese Uhrzeit erreicht ist. Haben Sie ein Taxi „für sofort“ bestellt, so darf er dann die Uhr einschalten, wenn er Ihnen mitgeteilt hat, dass er nun vor Ort ist.

Der Fahrer ist verpflichtet, das Taxamater nach Antritt der Fahrt zu verwenden und darf weder mehr noch weniger Geld verlangen, als nach Erreichen des Ziels angezeigt wird.

 

Fahrtroute

Sie bestimmen, wo's lang geht! Haben Sie Ihr Ziel genannt, muss der Fahrer des Taxis den kürzesten Weg einschlagen. Es sei denn, Sie nennen eine alternative Route oder möchten einen Zwischenhalt machen, um beispielsweise etwas zu besorgen oder um andere Fahrgäste einzuladen.

 

 

Freie Wahl

Es ist Ihre Entscheidung, mit welchem Taxi Sie fahren. Das gilt auch an einem Taxistand, wo mehrere Taxis in einer Reihe stehen! Selbst wenn ein Fahrer Ihnen erklärt, Sie hätten das erste Taxi zu nehmen – Sie allein suchen sich Ihren Fahrer aus. Das ist Ihr gutes Recht!

 

Ihr Wunsch zählt

Sitzen Sie als Fahrgast in einem Taxi, sind Sie der Kunde und sollen sich während der Fahrt wohl fühlen. Hierzu entscheiden selbstverständlich Sie, wo Sie sitzen möchten. Sie bestimmen, ob das Fenster geöffnet wird oder nicht und wie die Klimaanlage eingestellt werden soll.

Ist Ihnen die Musik zu laut oder möchten Sie keine Musik hören, können Sie dies sofort dem Fahrer mitteilen. Andersrum muss der Fahrer die Musik lauter drehen, wenn Sie dies wünschen – es sei denn, die Lautstärke hindert ihn daran, den Verkehr und entsprechende Geräusche wie Rettungswagen etc. wahrnzunehmen.

Taxis sind generell rauchfrei – das gilt für Fahrer und Fahrgäste.